Rechtliches zu den Schwimmkursen
Freibad Kiebitzberge GmbHVertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen.
1. Die Schwimmkurse finden ausschließlich im Freibad Kiebitzberge, 14532 Kleinmachnow statt. Alle Kurse werden durch qualifiziertes und geschultes Personal betreut und durchgeführt. Es ist stets der Haupteingang der Freibad Kiebitzberge, Fontanestraße zu nutzen.
Die genutzten Becken der Freibad Kiebitzberge GmbH unterliegen regelmäßigen hygienischen Kontrollen und entsprechen den hygienischen Vorschriften öffentlicher Schwimm- und Freibäder.
2. Die Hausordnung der Freibad Kiebitzberge in aktueller Fassung ist zu beachten. Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Der Freibad Kiebitzberge GmbH obliegt das alleinige Hausrecht. Den Anweisungen der Schwimmlehrer ist daher unbedingt zu folgen. Die Aufsichtspflicht der Freibad Kiebitzberge GmbH beginnt zur ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Die Aufsichtspflicht endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen oder mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während der Kurszeiten anwesende Eltern sind von der Aufsichtspflicht nicht befreit.
Foto- und Filmaufnahmen bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Schwimmlehrers.
3. Die Freibad Kiebitzberge GmbH, deren gesetzliche Vertreter und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Kursteilnehmern nur für Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich beim Schwimmlehrer anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Weiterhin übernimmt die Freibad Kiebitzberge GmbH keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken. Die Freibad Kiebitzberge GmbH haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände und Kleidungsstücke der Kursteilnehmer. Jeder Kursteilnehmer hat insofern selbst auf seine mitgebrachten Sachen zu achten.
Die Teilnehmer haben sich pünktlich im Bad einzufinden. Weiterhin müssen spätestens 20 Minuten nach Beendigung des Kurses alle Teilnehmer sowie die Begleitpersonen, dass Bad verlassen haben. Die Dauer einer Schwimmstunde beträgt 45 Minuten. Ist während der regulären Öffnungszeit des Freibades eine weitere Nutzung vorgesehen, wird ein Tagesticket fällig.
Eine Begleitperson ist bei minderjährigen Kursteilnehmern in der Kursgebühr mit enthalten. Der Begleitperson ist es in diesem Fall, während des Schwimmkurses, nicht gestattet, die Wasserflächen zu nutzen.
Die Teilnehmer eines Kurses benötigen ein ärztlich bestätigtes Schwimmtauglichkeitsattest, welches maximal einen Monat alt ist und vor Kursbeginn der Freibad Kiebitzberge GmbH unaufgefordert vorzulegen ist. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kindes während des Kurses ändern, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies dem Kursleiter unverzüglich mitzuteilen.
Die Prüfungsgebühr ist kein Bestandteil der Kursgebühr. Die Prüfungsgebühr ist bei erfolgreichem Abschluss des Schwimmabzeichens an der Kasse zu entrichten. Die Aushändigung des Abzeichens sowie der Urkunde erfolgt gegen Vorlage des Zahlungsnachweises beim Schwimmlehrer. Die Prüfungsgebühr für das Abzeichen Seepferdchen beträgt 10,00 €, für das Bronze- 12,00 € und für das Silber- und Goldabzeichen 15,00 €.
Die Freibad Kiebitzberge GmbH verpflichtet sich, keine Daten der Kursteilnehmer an Dritte weiterzugeben.
Der Freibad Kiebitzberge GmbH ist es gestattet, personenbezogene Daten zum Zweck der elektronischen Datenverarbeitung und zum Zweck von Informations- und Emailzusendung zu nutzen.
Die Freibad Kiebitzberge GmbH behält sich das Recht vor, einen Kursbeginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 5 Kursteilnehmer, ausgenommen Erwachsenenschwimmen mind. 3 Kursteilnehmer) zu verschieben.
Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.
Freibad Kiebitzberge GmbH 2024